Coronaschutzverordnung aktualisiert
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Nach der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hat Generalvikar Markus Hofmann für den kirchlichen Bereich relevante Entwicklungen mitgeteilt. Er gibt folgende Empfehlung weiter: „Das Land NRW hat Chorgesang ohne Mundschutz bei einem Mindestabstand von 2 m gestattet. Wir übernehmen diese Regelung auch für den Gemeindegesang und empfehlen ausdrücklich, den Gemeindegesang in allen Gottesdiensten zu fördern.“
Damit kann bei mindestens 2 Metern Abstand wieder ohne Mund-Nasen-Schutz gesungen werden. Wer sich aber mit einem Mund-Nasen-Schutz wohler fühlt, ist natürlich frei, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen