Gemeindegesang wieder möglich

Nach wie vor prägt Corona unser Leben. Besonders an den Festen spüren wir die Einschnitte besonders. Doch vieles ist bereits in Bewegung gekommen und bleibt auch im Fluss.

Am vergangenen Mittwoch erhielten wir neue Hinweise zur Feier der Liturgie, die auf der aktuellen Entwicklung beruhen.

Dabei müssen wir uns bewusst bleiben, dass es grundsätzlich möglich sein kann, dass sich die Gesamtumstände auch wieder ändern können und dann gegebenenfalls die Schutzmaßnahmen anpasst werden müssen.

Viele haben den Gemeindegesang in den vergangenen Wochen schmerzlich vermisst. Nach Auswertung der einschlägigen aktuellen Informationen und der Rücksprache mit verschiedenen Experten ist der Gemeindegesang nun grundsätzlich wieder möglich und verantwortbar – allerdings unter Beachtung von Schutzmaßnahmen! Die Coronaschutzverordnung in NRW äußert sich zwar nicht zum Gemeindegesang und sieht keine Mund-Nasen-Bedeckung während der Gottesdienste vor. Seitens des Erzbistums Köln wird allerdings dringend empfohlen, dass in Gottesdiensten von der Gemeinde mit Mund-Nasen-Bedeckung gesungen wird.

Auch ein Mitsummen kann gegebenenfalls eine Möglichkeit sein, z.B. für Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen.

Wir freuen uns, dass wir zumindest in kleinen Schritten wieder zu unseren liebgewordenen Formen des Gottesdienstfeierns zurückfinden können. Die österliche Freude über unsere Erlösung, wie sie in der Feier der Liturgie zum Ausdruck kommt, verlangt geradezu nach entsprechenden Ausdrucksformen.

Doch aus Gründen der Verantwortung gegenüber unseren Nächsten müssen wir weiterhin mit Bedacht handeln. Das schließt auch mit ein, dass wir eventuell Dinge wieder zurücknehmen müssen, sollten sich das Infektionsgeschehen in schlechter Weise entwickeln. Doch eben dies zu verhindern, ist der Sinn der vorliegenden Bestimmungen.

 

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